Formalitäten
Nicht nur während des Trauerfalls, sondern davor und danach gehen wir als Bestattungs-Fachkräfte immer mit viel Zeit auf Ihre persönliche Situation ein. Erfahrungen und Kenntnisse haben sich bei Bestattungen Krauß in mehreren Unternehmensgenerationen aufgebaut und sind deshalb - ohne Wartezeiten - für den Trauernden eine besonders wertvolle Hilfe.
So eigenartig es auch klingen mag, das »Muss« an Erledigung vieler Formalitäten ist ein wichtiger Teil, um den natürlichen Trauerprozess zu unterstützen.
Eine der wichtigsten Unterlagen ist die Sterbeurkunde. Diese beantragen wir für Sie bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist. Im Regelfall ist eine gebührenpflichtige Sterbeurkunde ausreichend, da Sie für die Abwicklung weiterer Formalitäten meist mit Kopien arbeiten können. Damit wir die Sterbeurkunde für Sie anfordern können, benötigen wir ...
- bei Ledigen:
Geburtsurkunde und Personalausweis - bei Verheirateten:
Heiratsurkunde (Familienstammbuch) und Personalausweis - bei Geschiedenen:
Heiratsurkunde (Familienstammbuch), Personalausweis, Scheidungsurteil - bei Verwitweten:
Heiratsurkunde (Familienstammbuch), Personalausweis, Sterbeurkunde oder Todeserklärung für den schon verstorbenen Ehegatten.
Ein weiterer Schritt liegt in der Anmeldung von Ansprüchen auf Hinterbliebenenbezüge - soweit diese bestehend. Meldungen zur Kranken- und Rentenversicherung (auch das Rentenvierteljahr für den hinterbliebenen Ehepartner) übernehmen wir ebenfalls gerne für Sie oder bereiten die nötigen Formulare für Sie vor.
Zur Vermeidung finanzieller Engpässe ist es anzuraten, zunächst die Organisationen zu benachrichtigen, gegenüber welchen ein finanzieller Anspruch besteht (beispielsweise Lebensversicherungen, weitere private Versicherungen, Bestattungsvereine oder Gewerkschaften).
Die Bank
Finanzielle Schwierigkeiten für die Angehörigen können schon im Vorfeld vermieden werden. Denn für den Kontoinhaber besteht die Möglichkeit, die Verfügungsberechtigung für das Bankkonto im Todesfall auf den Ehegatten oder die Kinder zu erweitern. Es kann dafür bei der Bank eine Vollmacht hinterlegt werden, die es der bezeichneten Person ermöglicht, nach dem Todesfall die Konten zur Bestreitung des laufenden Lebensunterhaltes und zur Abdeckung der Bestattungskosten zu nutzen.
Der Arbeitgeber
Stand der Verstorbene in einem Beschäftigungsverhältnis, ist es wichtig den Arbeitgeber zu informieren; fügen Sie bestenfalls ein Duplikat der Sterbeurkunde Ihrem Anschreiben bei. Darüber hinaus können Sie die Rückgabe von persönlichen Unterlagen oder persönlichen Gegenständen des Verstorbenen an seinem Arbeitsplatz vereinbaren.
Die Mietwohnung
Wohnte der Verstorbene zur Miete, so muss auch der Vermieter informiert werden. Das Mietverhältnis wird bei Tod des Mieters nicht automatisch beendet, sondern der Ehegatte oder andere Familienangehörige, mit denen ein gemeinsamer Hausstand geführt wurde, kann in das Mietverhältnis eintreten, so dass der Vertrag einfach weiter geführt wird. Liegt in der Wohnung ein Telefonanschluss vor, dann müssen Sie auch den Telekommunikationsanbieter über eine etwaige Ummeldung oder Stilllegung informieren. Ebenso müssen schließlich die Stadtwerke und das Energieversorgungsamt bezüglich der Anschlüsse für Wasser, Strom, Gas und Fernwärme benachrichtigt werden.
Das Finanzamt
Auch das Finanzamt muss in Kenntnis gesetzt werden. Beim Tod des Ehepartners besteht die Möglichkeit eines vorzeitigen Steuerausgleiches. Über die genauen Richtlinien im Rahmen der Steuerpflicht holen Sie sich am besten zunächst Informationen beim Finanzamt selbst ein. An der Besteuerung ändert sich bei Verheirateten im Todesjahr des Verstorbenen zunächst nichts, da in diesem Fall die zu Beginn des Kalenderjahres beibehalten werden. Ist der Hinterbliebene selbst Arbeitnehmer, hat er (unter Einhaltung der Antragsfrist) jedoch das Rechts des Steuerklassentausches und kann somit die Einstufung in seine entsprechende neue Lohnsteuerklasse - mit Wirkung zum Todestag des Ehepartners - erreichen.
Die Versicherungen
Ebenfalls sollten Sie alle weiteren privaten Versicherungen wie beispielsweise Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen benachrichtigen. Ebenso wie Bausparkassen und Ähnlichen. Bei dieser Art von Verträgen sollten Sie jeweils im Einzelnen prüfen, ob eine Auflösung sinnvoll ist. Sie können sich selbstverständlich auch für eine eventuell mögliche Übernehme der Verträge entscheiden.
Die Mitgliedschaften
Häufig bestehen auch eine ganze Reihe von Mitgliedschaften des Verstorbenen in Verbänden, Vereinen und Versicherungen, so dass weitere Benachrichtigungen notwendig werden. Die Auflösung von Mitgliedschaften in Verbänden und Vereinen, sowie die Benachrichtigung der Verlage (bei Abonnements oder Buch-Clubs) stellen eine weitere Aufgabe dar.